Für eine sozial gerechte und gesundheitssensible Klimaanpassung
An die Mitglieder des Bundestages und Bundesrates sowie Vertreter:innen der Bundesländer zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes.
Als Netzwerk von Organisationen aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sowie der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen wir den Gesetzentwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Die übergeordnete Zielvorgabe, die den „Schutz von Leben und Gesundheit, […] sowie von Natur und Ökosystemen“ miteinander verschränkt und Ersteres als oberstes Schutzgut anerkennt (§ 1 und Zu § 1 KAnG) ist eine wichtige Schärfung zum Referentenentwurf. Dieses transdisziplinäre Verständnis der ökologischen, ökonomischen und sozialen Wechselwirkungen mit den natürlichen Lebensgrundlagen für die menschliche Gesundheit erfordert stärkere Klimaanpassungsbestrebungen[1]. Positiv hervorzuheben ist dementsprechend die sektorübergreifende Natur des Gesetzes, die Klimaanpassung als gemeinsame Verantwortung versteht und vorschreibt.
Um vorsorgende Klimaanpassung schnellstmöglich umzusetzen und die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ist es notwendig,die Dimensionen Pflege, Gesundheit und Soziales im Gesetzestext stärker zu berücksichtigen. Sie sind zentral dafür, klimawandelbedingt zunehmenden Krankheiten vorzubeugen, diese zu behandeln und die Bevölkerung durch die Förderung ihrer Resilienz zu schützen und in ihrer Gesundheit zu fördern. Jedoch attestiert der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege der Bundesregierung dem Gesundheits- und Pflegesektor eine mangelnde Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit gegenüber Krisen[2]. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzestext eine gesundheitssensible sowie sozial gerechte Klimaanpassung ermöglicht und fördert.
Das KAnG bietet die Chance, Ländern, Kommunen sowie Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entschiedenes und zügiges Handeln zu ermöglichen. Es sollte diese zu wirksamer und nachhaltiger Klimaanpassung verpflichten. Damit das KAnG die Bevölkerungsgesundheit vor Klimawandelfolgen schützt, sind die unten stehenden Forderungen aufzunehmen. Außerdem ist eine ausreichende Allokation finanzieller und personeller Ressourcen unabdingbar. Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereiche haben hier besonderen Bedarf, u.a. durch die Betreuung vulnerabler Gruppen.
Hinter dieser Stellungnahme steht ein Netzwerk von Organisationen aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sowie der Freien Wohlfahrtspflege mit großem praktischem Know-how und wissenschaftlicher Expertise, das gerne zur partnerschaftlichen Begleitung der Gesetzesentwicklung bis hin zur Umsetzung zur Verfügung steht.
Forderungen
- Die zentrale Bedeutung eines krisenresilienten und reaktionsfähigen Gesundheits- und Pflegesektors für Klimaanpassung u.a. durch die Ausarbeitung eines Clusters Gesundheit und Pflege hervorheben.
- Den sozialen Sektor[3] durch ein eigenes Cluster ergänzen, um vulnerable Gruppen in ihren Lebenswelten zu schützen und die Klimaresilienz der Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege zu stärken.
- Durch das KAnG einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz und Hitzeresilienz schaffen.
- Der Dringlichkeit wirksamer Klimaanpassung durch den Fokus auf zügige Umsetzung und intersektorale Kooperation nachkommen.
- Wirksame Klimaanpassung durch nachhaltige und niedrigschwellig zugängliche Finanzierung ermöglichen.
1. Relevanz eines resilienten Gesundheits- und Pflegesektors für Klimaanpassung abbilden
Um die zunehmende Krankheitslast klimawandelbedingter Gesundheitsauswirkungen koordiniert zu bewältigen, ist das Cluster Gesundheit zu konkretisieren. Das Cluster Gesundheit ist auf den Bereich Pflege auszuweiten, um der steigenden Relevanz des Pflegesektors in Anbetracht der Zunahme chronischer Erkrankungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen in allen Altersgruppen der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebenswelten und die Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit des Gesundheits- und Pflegesektors sind in den Fokus zu rücken. Um die Auswirkungen des Klimawandels als zentrale Herausforderung in den Bereichen, in denen Menschen sich alltäglich aufhalten, lernen und arbeiten, adäquat abzumildern, sind belastbare institutionelle Strukturen aufzubauen. Gesundheitsberufe sind bei der Unterstützung von Trägern von Lebenswelten essenziell. Ferner sind durch den Klimawandel zunehmende und neu auftretende Krankheitsbilder und Gesundheitsrisiken sowohl in der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention explizit zu adressieren. Hierzu gehört auch die Aus- und Weiterbildung in den Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen, insbesondere im Bereich der klima- und umweltbezogenen Gesundheitskompetenz.
Da der Klimawandel sich divers auf die Gesellschaft auswirkt und direkte und indirekte gesundheitliche Effekte hat,[4] sind diese auch u.a. in der Landwirtschaft, dem Wassermanagement sowie in der Stadt- und Raumplanung mitzudenken und negative Auswirkungen zu vermeiden. Gesundheit ist deshalb übergreifend in allen Clustern, Indikatoren und Maßnahmen zu beachten. Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit ist hier entscheidend für die synergetische Umsetzung von vorsorgender und gesundheitssensibler Klimaanpassung sein.
Änderungsvorschläge:[5]
- § 3 Abs. 2 Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie:
„In die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie sind mindestens folgende Cluster und ihnen zugeordnete Handlungsfelder aufzunehmen: […] 4. das Cluster Gesundheit und Pflege mit dem Handlungsfeld menschliche Gesundheit folgenden Handlungsfeldern:
a) Gesundheitsförderung und Prävention
b) Ambulante und stationäre Versorgung
c) Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)“
- Zu § 4 (Klimarisikoanalyse; Datenerhebung): In der KRA ist explizit die Krankheitslast durch den Klimawandel auszuweisen.
- § 12 Abs. 6 Klimaanpassungskonzepte: Klimaanpassungskonzepte sollten lebensweltbezogene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention beinhalten, um den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken und besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen für ein klimaschützendes und klimaangepasstes Verhalten zu sensibilisieren und zu befähigen.
- § 3 Abs. 1 oder 2 Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie: Übergeordnet relevante Themenbereiche wie Gesundheit und die Integrität von Natur und Ökosystemen sind in allen Clustern zu beachten. Dies sollte sich auch in der Entwicklung von Zielen, Indikatoren und Maßnahmen widerspiegeln, z.B.:
- § 3 Abs. 2 Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie:
„2. das Cluster Infrastruktur mit folgenden Handlungsfeldern:
- Gebäude,
[…]d) Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“
2. Cluster für den sozialen Sektor zum Schutz vulnerabler Gruppen in Lebenswelten anlegen
Um das in § 1 genannte Ziel – die Zunahme von sozialen Ungleichheiten zu verhindern – zu erreichen, bedarf es eines eigenen Clusters für den sozialen Sektor sowie der Integration sozialer Aspekte in allen Bereichen der Klimaanpassung.
Vulnerabilitäten werden durch verschiedene soziale Ungleichheitsfaktoren wie Armut beeinflusst und verstärken sich gegenseitig, was in dem Begriff der Intersektionalität zusammengefasst wird. Die Aufzählung verschiedener vulnerabler Gruppen im Gesetzentwurf greift dabei zu kurz. Das Verständnis der Dimension von sozialer Ungleichheit und Klimavulnerabilität wird durch eine intersektionale Perspektive gestärkt. Dafür ist es notwendig, die Definition von vulnerablen Bevölkerungsgruppen bzw. Vulnerabilität als solche auszuweiten und als prozesshaft zu betrachten. Kooperationen und transsektoraler bzw. ressortübergreifender Austausch in Forschung und Praxis sind zu stärken.
Der Schutz und die Förderung der Gesundheit vulnerabler Bevölkerungsgruppen hat höchste Priorität und sollte durch das KAnG einen regulierenden und unterstützenden Rahmen bekommen. Es bedarf deshalb auch der Stärkung der Reaktions- und Anpassungsfähigkeit des sozialen Sektors und damit der Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege selbst, auch vor beispielsweise kurzfristig auftretenden Wetterextremen wie Hitze.
Änderungsvorschläge:
- § 3 Abs. 2 Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie:
„das Cluster Wohlfahrt und Soziales mit folgenden Handlungsfeldern:
a) Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege
b) Vulnerable Gruppen
- A. Problem und Ziel sowie II. Wesentlicher Inhalt:
„Besonders schutzbedürftig sind dabei vulnerable Personengruppen, wie Frauen, Kinder, ältere und erkrankte Menschen sowie, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die im Freien arbeiten, sowie von Armut oder Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, die besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Dabei wird die Vulnerabilität vor allem durch intersektionale soziale Ungleichheiten verstärkt und ist in die Analyse und Beachtung der Risikogruppen zu integrieren.“
3. Gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz schaffen
Hitze als größtes klimawandelbedingtes Gesundheitsrisiko in Deutschland ist im KAnG entsprechend zu priorisieren. Gesundheitlicher und ökologisch nachhaltiger Hitzeschutz ist ressortübergreifend und in geteilter Verantwortlichkeit des Bundes, der Länder und Kommunen festzulegen und umzusetzen. Dabei sind institutionelle Maßnahmen in Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Bildungseinrichtungen zu integrieren. Denn ein wirksames KAnG gewährleistet gesundheitlichen Hitzeschutz der Bevölkerung in akuten Hitzewellen als auch mittel- und langfristige Hitzeresilienz. Auch multiple Risiken wie z.B. begleitende Blackouts, Waldbrände, erhöhte Luftverschmutzung und Überschwemmungen sind in den Blick zu nehmen. Die Beteiligung aller relevanten Sektoren in der Planung und Umsetzung ist essenziell. Den Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektoren kommt bei der Sicherstellung ihres gesellschaftlichen Auftrages eine zentrale Rolle zu.
Änderungsvorschläge:
- § 12 Abs. 2 Klimaanpassungskonzepte:
„Der Maßnahmenkatalog sollte möglichst muss auch Maßnahmen enthalten, mit denen Vorsorge insbesondere in extremen Hitzelagen, […].“
- § 12 Abs. 6 Klimaanpassungskonzepte:
„[…] Hitzeaktionspläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit, […].“[6]
- Zu § 12 (Klimaanpassungskonzepte):
„[…] Hitzeaktionspläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit, so kannwird im Klimaanpassungskonzept auf diese Dokumente verwiesen werden. Wenn diese nicht bestehen, werden sie erarbeitet.“
4. Dringlichkeit der Umsetzung wirksamer Klimaanpassung nachkommen
Die Dringlichkeit Klimaanpassung umzusetzen, ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausreichend adressiert. Für einen wirksamen Gesundheits- und Bevölkerungsschutz besteht höchster Handlungsbedarf, der in der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Anpassungsmaßnahmen abzubilden ist. Beispielsweise ist eine zeitnahe Frist für bundes- und länderspezifische Klimarisikoanalysen wichtig, die die Klimaanpassungsstrategien und -konzepte informieren. Eine Übersicht existenter Datenressourcen und Datennutzungskonzepte bildet die Grundlage für effiziente Planung, Monitoring und Evaluierung, vermeidet Duplikationen und erhöht die Effektivität. Gesundheitsdaten spielen insbesondere im Zusammenhang mit der aktuellen Digitalisierungsstrategie des BMG in Verbindung mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) eine zentrale Rolle.
Für die Konzeption und Umsetzung nachhaltiger Klimaanpassung sind alle gesellschaftlichen Akteur:innen, auch über die Verwaltungsebene hinaus, in die Pflicht zu nehmen. Die Förderung von intersektoraler, ressortübergreifender Kooperation sowie das aktive Einbeziehen von Zivilgesellschaft und Wissenschaft sind dabei wesentlich.
Änderungsvorschläge:
- § 3 Abs. 4 Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie:
„Die Länder, Verbände, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit sind bei der Festlegung von messbaren Zielen und den entsprechenden Indikatoren sowie bei der Auswahl von Maßnahmen zu beteiligen.“
- § 4 Abs. 1 Klimarisikoanalyse; Datenerhebung:
„Die Bundesregierung hat eine Übersicht über existente Datenressourcen und Datennutzungskonzepte zu erstellen und fortzuschreiben. Darauf aufbauend erstellt die Bundesregierung eine Klimarisikoanalyse […]“
- Zu § 3 (Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie):
„Absatz 4 sieht vor, dass die Länder, Verbände, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit […].“
- Zu § 3 (Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie): Hinzufügen, dass nach der Beteiligung diverser Akeur:innen Rechenschaft über den Einbezug der Ergebnisse abzulegen ist (accountability), um die Relevanz breiter Beteiligung zu erhöhen.
§ 5 Monitoring, Nachsteuerung bei Zielverfehlung: Ergänzen, dass die Klimaanpassungsstrategien nicht nur einem Monitoring, sondern einer umfänglichen Evaluierung und wissenschaftlichen Begleitung unterliegen sollen, um die Wirksamkeit zu erhöhen und den Erfolg des KAnG zu optimieren.
5. Wirksame Klimaanpassung durch nachhaltige Finanzierung ermöglichen
Die wirksame Bewältigung von Klimawandelfolgen erfordert eine ausreichende Allokation finanzieller und personeller Ressourcen. Die Gesundheits-, Pflege und Sozialbereiche haben hier besonderen Bedarf durch die Betreuung vulnerabler Gruppen.
Daher bedarf es kurzfristig unbürokratischer, niedrigschwelliger Förderangebote sowie eine perspektivische Einbindung der für eine Klimaanpassung relevanten Kosten in die Finanzierungssysteme des Sozial- und Gesundheitswesens. In diesem Sinne ist zur langfristigen Sicherstellung der erforderlichen Ressourcen und Transformationsprozesse z.B. ein Klima-Anpassungsfond notwendig, um die flächendeckende Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen vor Ort zu gewährleisten.
Diese konzertierte Stellungnahme basiert auf gemeinsamen Gesprächen mit den unten aufgeführten Institutionen. Sie pointiert Forderungen aus diesen Gesprächen sowie den zum Referentenentwurf vorgelegten Stellungnahmen. Diese können für Details und konkrete Vorschläge ebenfalls zu Rate gezogen werden.[7]
Wir bedanken uns für die aktive Mitarbeit bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit und die wissenschaftliche Beratung durch Prof. Annette Peters, Institut für Epidemiologie am Helmholtz Zentrum München und Lehrstuhl für Epidemiologie, IBE an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie durch Dr. Alexandra Schneider und Dr. Franziska Matthies-Wiesler, Institut für Epidemiologie am Helmholtz Zentrum München.
[1] Centre for Planetary Health (CPHP), 2022. Gesundheit innerhalb planetarer Grenzen, Policy Brief, Berlin. Abrufbar unter: https://cphp-berlin.de/policy-brief-gesundheit-innerhalb-planetarer-grenzen/.
[2] Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR), 2023. Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen. Gutachten 2023. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin. Abrufbar unter: https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2023/SVR_Gutachten_2023_Executive_Summary_19012023.pdf.
[3] Hier meinen wir vor allem die Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Arbeit.
[4]Adrian et al., 2023. Gemeinsam können wir den Auswirkungen des Klimawandels begegnen, Journal of Health Monitoring 2023 8(S3), Berlin. Abrufbar unter: https://edoc.rki.de/handle/176904/11073.
[5] Wörtliche Änderungsvorschläge für den Gesetzestext sind grau unterlegt. Kursiv Geschriebenes weist auf Ergänzungsvorschläge hin.
[6] BMU: Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (2017). Abrufbar unter: BMUV: Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen.
[7] Stellungnahme zum Referentenentwurf des Klimaanpassungsgesetzes des BKK Dachverbandes e.V., des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR), des AWO Bundesverbandes e.V., der KLUG (2023), Abrufbar unter: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Klimaanpassungsgesetzes | KLUG (klimawandel-gesundheit.de).
Dieses Dokument ist eine gemeinsame Stellungnahme von:
Deutscher Pflegerat
Christine Vogler,
Präsidentin
BKK Dachverband e.V.
Anne-Kathrin Klemm,
Vorständin
Bundesärztekammer
Dr. Klaus Reinhardt,
Präsident
AWO Bundesverband e.V.
Claudia Mandrysch,
Vorständin
Public Health, Sozial- und Präventivmedizin
Medizinische Fakultät Mannheim Universität Heidelberg
Prof. Dr. Falko Sniehotta
Centre for Planetary Health Policy
Maike Voss,
Geschäftsführende Direktorin
Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG)
Dr. Martin Herrmann, Vorsitzender
Folgende Institutionen unterstützen die Stellungnahme als Erstunterzeichnende:
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Gerda Hasselfeldt,
Präsidentin
Deutscher Caritasverband
Eva Maria Welskop-Deffaa,
Präsidentin
Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
Prof. Dr. Rolf Rosenbrock,
Vorsitzender
Diakonie Deutschland
Maria Loheide,
Vorständin Sozialpolitik
Wir! Stiftung pflegender Angehöriger
Brigitte Bührlen,
Vorsitzende
Bundespsychotherapeutenkammer
Dr. Andrea Benecke,
Präsidentin
Hartmannbund
Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat,
Stellvertretende Vorsitzende
Deutscher Verband Ergotherapie
Andreas Pfeiffer, Vorsitzender
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
Dr. Minettchen Herchenröder,
Generalsekretärin
Verband für Physiotherapie (VPT)
Thomas Ramm,
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für Public Health e.V.
Prof. Dr. Ansgar Gerhardus,
Erster Vorsitzender
Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V.
Prof. Dr. Andreas Seidler,
Präsident
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V.
Prof. Dr. h.c. Christel Bienstein,
Präsidentin
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender
Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen
Kerstin Blum,
Geschäftsführerin
Klima-Bündnis e.V.
Julian Thoss,
Nationalkoordinator Deutschland
MigräneLiga e.V. Deutschland
Veronika Bäcker,
Präsidentin
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.
Oliver Pfleiderer,
Vorsitzender
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V.
Evelin Schulz,
Geschäftsführerin
Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP)
Prof. Dr. Gabriele Bolte,
Geschäftsführende Direktorin
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
Dominik Zergiebel,
Vorsitzender
Landespflegekammer NRW
Kevin Galuszka,
Vorstandsmitglied
Akademie für das Öffentliche Gesundheitswesen
Prof. Dr. Dagmar Starke,
Leiterin (komm.) der Akademie
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Dr. Regina Görner,
Vorsitzende
Nachwuchsnetzwerk Öffentlicher Gesundheitsdienst
Health for Future
Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialwissenschaften BIGSo
Prof. Dr. Raimund Geene,
Geschäftsführender Gesellschafter
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen BDP e.V.
Dipl.-Psych. Thordis Bethlehem,
Präsidentin
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Sabine Bösing,
Stellv. Geschäftsführung
Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl) e.V.
Dagmar Karrasch,
Präsidentin
Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP)
Prof. Dr. Inge Eberl,
Vorstandsvorsitzende
Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Stefan Pospiech,
Geschäftsführer
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Dr. Markus Mai,
Präsident
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Antje Welke,
Justiziarin und Leiterin der Abteilung „Konzepte und Recht“
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Dr. Martin Danner,
Bundesgeschäftsführer
Zentrum für Salutogenese
Theodor Dierk Petzold,
Leiter des Zentrums für Salutogenese
Berufsverband der Präventologen e.V.
Dr. med. Ellis E. Huber,
Vorsitzender
FrAktion Gesundheit
Julian Veelken,
Co-Sprecher
Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz eG Nürnberg
Dr. med. Andreas Lipécz,
Vorstand
Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
Esther Luhmann,
Vorstandsreferentin
Pharmacists for Future
Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.
Florian Schöne,
Geschäftsführer
Psychotherapeutenkammer Bayern
Dr. Nikolaus Melcop,
Präsident
Ärztenetzes Eutin-Malente e.V.
Anne Schluck,
Vorstandsvorsitzende
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Thiemo Fojkar,
Vorstandsvorsitzender
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH
Cornelia Frenz,
Direktorin Ressort Operatives Management
Psychologists for Future
G. Adelmann, K. van Bronswijk, D. Kaifel & B. Zech,
Vorstandsmitglieder
Berufsverband der Fachärzte
für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie e.V.
Dr. Irmgard Pfaffinger,
Vorsitzende
Universitätsmedizin Essen
Prof. Dr. Jochen A. Werner,
Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Prof. Dr. med. Martin Scherer,
Präsident
GesundheitsAkademie e.V.
Günter Hölling,
gesch. Vorstand
Ärztekammer Berlin
PD Dr. med. Peter Bobbert,
Präsident
Dr. med. Matthias Blöchle,
Vizepräsident
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Prof. Dr. med. Andreas Meyer-Lindenberg,
Präsident
Institute for Planetary Health Behaviour, Universität Erfurt
Dr. Mirjam Jenny,
Wissenschaftliche Geschäftsführerin
Sophienklinik
Dr. Stephan J. Molitor,
Ärztlicher Geschäftsführer
Marburger Bund
Armin Ehl,
Hauptgeschäftsführer
Hausärztinnen- und Hausärzteverband
Dr. Markus Beier und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfrath,
Bundesvorstand
Deutscher Ärztinnenbund e.V.
Dr. med. Christiane Groß, Präsidentin
KlimaDocs e.V.
Dr. Susanne Filfil,
1. Vorstandsvorsitzende
Für inhaltliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an nathalie.nidens@klimawandel-gesundheit.de. Für Rückfragen bezogen auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit wenden Sie sich bitte an presse@klimawandel-gesundheit.de.
Weitere Organisationen und Privatpersonen sind eingeladen sich der Stellungnahme anzuschließen und mit ihrer Unterschrift den Forderungen Nachdruck zu verleihen:
Gemeinsame Stellungnahme zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz
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574 weitere Organisationen und Personen haben die Stellungnahme bereits unterzeichnet.